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Mit großer Sorge blicken wir derzeit nach Berlin, wo gestern die Ampelkoalition zerbrochen ist und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt hat, dass er im Januar die Vertrauensfrage im Bundestag stellen wird. Das Wahlergebnis in den USA und die Unklarheit über die politische Zukunft Deutschlands und die damit verbundene Menschenrechtspolitik lösen gerade in der Community von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und intergeschlechtlichen sowie weiteren queeren Menschen (LSBTIQ*) große Unsicherheit aus. Queerpolitische Belange dürfen in der Übergangsphase der nächsten Wochen und Monate nicht unter die Räder geraten, sondern sie müssen jetzt besonders berücksichtigt werden. Das Koalitionsende muss geordnet und nicht überstürzt erfolgen. Dazu wäre jedoch ein strukturelles Vorgehen, vor allem der jeweiligen Queergruppen in den Parteien der Regierung erforderlich, was derzeit leider auch nicht danach aussieht. Der LSVD fordert jetzt zu Recht schon einen queerpolitischen Krisenplan: Die Reform des Abstammungsrechts muss bis Weihnachten durch den Bundestag gebracht werden. Alle Familien müssen diskriminierungsfrei als solche anerkannt werden. Das Recht bildet die gesellschaftliche Realität insbesondere von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans*, intergeschlechtlichen und weiteren queeren (LSBTIQ*) Eltern nicht ab. Vor dem Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile sechs Fälle anhängig, bei denen Zwei-Mütter-Familien auf eine diskriminierungsarme Elternschaftsanerkennung drängen. Viel zu lange schon wurden die Bedarfe von Regenbogenfamilien hintenangestellt - sie dürfen nicht länger aufgeschoben werden. Die Gespräche der verbleibenden Koalitionspartner*innen SPD und Grüne mit der CDU/CSU müssen jetzt auch dafür genutzt werden, um die noch ausstehenden menschenrechtlichen und queerpolitischen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag wie das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan zu ermöglichen. Allen voran fordern wir die umgehende Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um den expliziten Schutz von LSBTIQ*: Der Rechtsschutz für LSBTIQ* in Artikel 3, 3 würde z. B. verhindern, dass bereits erstrittene Rechte für die Gleichstellung von LSBTIQ* wie die Ehe für alle bei einer veränderten politischen Situation nicht ohne weiteres rückgängig gemacht werden können. Die Förderung von Demokratieprojekten ist jetzt wichtiger denn je und darf ebenfalls nicht vergessen werden. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zur Weiterführung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und einen Plan, wie die essenzielle Arbeit von bundesfinanzierter Projektarbeit, die die Zivilgesellschaft leistet, schnellstmöglich gesichert werden kann. Diesen Forderungen des LSVD können wir uns nur anschließen und hoffen dass die jeweiligen queer-AK's in den Parteien wenigstens noch die eine oder andere Sache davon retten können, sicher ist derzeit ja leider nichts.