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Seit dem letzten Bundeskongress sind LSBTIQ*-Mitglieder eine eigenständige Personengruppe "Queer" in ver.di. Seit fast 50 Jahren gibt es schon queere Gewerkschaftsgruppen, die sich für die Rechte queerer Menschen innerhalb der Gewerkschaft einsetzen.  Jetzt sind wir dabei, daraus eine neue Personengruppe mit mehr Möglichkeiten und einer verbreiterten Arbeit aufzubauen. 

Das bedeutet ganz konkret, dass ihr als Mitglieder künftig mehr Möglichkeiten der Mitwirkung habt und Euch aktiv an unseren Strukturen beteiligen könnt. Um dieses zu nutzen, könnt ihr demnächst im ver.di Mitgliederportal "meine.verdi.de" das Merkmal "Queer" hinterlegen, so dass ihr künftig automatisch über alle Einladungen, Veranstaltungshinweise und Mitwirkungsmöglichkeiten informiert werdet.

Auch der Bundesarbeitskreis Queer ist derzeit noch in einer Neuorgansationsphase und dabei seine Aufgaben und Tätigkeiten zu vergrößern. Wir freuen uns sehr, künftig mit vielen neuen Aktiven, die queere Gewerkschaftsarbeit zu verbessern. Zum einen durch eine aktivere Queerpolitik von ver.di, die sich für die gemeinsamen arbeits- und sozialpolitischen Ziele unserer queeren Mitglieder einsetzt. Zum anderen durch eine verbesserte Mitgliederunterstützung, die euch neue  Austauschmöglichkeiten, Mitmachmöglichkeiten, sowie Informations- und Bildungsangebote bietet.

Wir werden euch hier über alle unsere Projekte, Veranstaltungen und alles Weitere informieren.  Meldet euch gern und macht mit!
Egal ob Fragen sind, ihr mitmachen wollt oder es von euch Anregungen zu unserer Arbeit gibt - die neue Mailadresse lautet queer@verdi.de, wir freuen uns auf den Austausch mit Euch.

Herzlichst
Carsten Bock vom Sprecher*innenteam des BAK Queer

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Regierungkoalition in Auflösung begriffen

Kom­men­tar von Cars­ten Bock, Spre­cher BAK Queer

Am­pel-Aus ist queer­po­li­ti­scher Su­per-GAU

Mit großer Sor­ge bli­cken wir der­zeit nach Ber­lin, wo ges­tern die Am­pel­ko­ali­ti­on zer­bro­chen ist und Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz (SPD) an­ge­kün­digt hat, dass er im Ja­nu­ar die Ver­trau­ens­fra­ge im Bun­des­tag stel­len wird. Das Wahl­er­geb­nis in den USA und die Un­klar­heit über die po­li­ti­sche Zu­kunft Deutsch­lands und die da­mit ver­bun­de­ne Men­schen­rechts­po­li­tik lö­sen ge­ra­de in der Com­mu­ni­ty von les­bi­schen, schwu­len, bi­se­xu­el­len, trans* und in­ter­ge­schlecht­li­chen so­wie wei­te­ren quee­ren Men­schen (LSBTI­Q*) große Un­si­cher­heit aus. Queer­po­li­ti­sche Be­lan­ge dür­fen in der Überg­angs­pha­se der nächs­ten Wo­chen und Mo­na­te nicht un­ter die Rä­der ge­ra­ten, son­dern sie müs­sen jetzt be­son­ders be­rück­sich­tigt wer­den. Das Ko­ali­ti­ons­en­de muss ge­ord­net und nicht über­stürzt er­fol­gen. Da­zu wä­re je­doch ein struk­tu­rel­les Vor­ge­hen, vor al­lem der je­wei­li­gen Queer­grup­pen in den Par­tei­en der Re­gie­rung er­for­der­lich, was der­zeit lei­der auch nicht da­nach aus­sieht. ­Der LSVD for­dert jetzt zu Recht schon einen queer­po­li­ti­schen Kri­sen­plan: ­Die Re­form des Ab­stam­mungs­rechts muss bis Weih­nach­ten durch den Bun­des­tag ge­bracht wer­den. Al­le Fa­mi­li­en müs­sen dis­kri­mi­nie­rungs­frei als sol­che an­er­kannt wer­den. Das Recht bil­det die ge­sell­schaft­li­che Rea­li­tät ins­be­son­de­re von les­bi­schen, schwu­len, bi­se­xu­el­len, trans*, in­ter­ge­schlecht­li­chen und wei­te­ren quee­ren (LSBTI­Q*) El­tern nicht ab. Vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sind mitt­ler­wei­le sechs Fäl­le an­hän­gig, bei de­nen Zwei-­Müt­ter-Fa­mi­li­en auf ei­ne dis­kri­mi­nie­rungs­ar­me El­tern­schafts­an­er­ken­nung drän­gen. Viel zu lan­ge schon wur­den die Be­dar­fe von Re­gen­bo­gen­fa­mi­li­en hin­ten­an­ge­stellt - sie dür­fen nicht län­ger auf­ge­scho­ben wer­den. ­Die Ge­sprä­che der ver­blei­ben­den Ko­ali­ti­ons­part­ner*in­nen SPD und Grü­ne mit der CDU/C­SU müs­sen jetzt auch da­für ge­nutzt wer­den, um die noch aus­ste­hen­den men­schen­recht­li­chen und queer­po­li­ti­schen Ver­spre­chen aus dem Ko­ali­ti­ons­ver­trag wie das Bun­des­auf­nah­me­pro­gramm Af­gha­nis­tan zu er­mög­li­chen. Al­len vor­an for­dern wir die um­ge­hen­de Er­gän­zung von Ar­ti­kel 3 Ab­satz 3 des Grund­ge­set­zes um den ex­pli­zi­ten Schutz von LSBTI­Q*: Der Rechts­schutz für LSBTI­Q* in Ar­ti­kel 3, 3 wür­de z. B. ver­hin­dern, dass be­reits er­strit­te­ne Rech­te für die Gleich­stel­lung von LSBTI­Q* wie die Ehe für al­le bei ei­ner ver­än­der­ten po­li­ti­schen Si­tua­ti­on nicht oh­ne wei­te­res rück­gän­gig ge­macht wer­den kön­nen. ­Die För­de­rung von De­mo­kra­tie­pro­jek­ten ist jetzt wich­ti­ger denn je und darf eben­falls nicht ver­ges­sen wer­den. Wir brau­chen ein kla­res Be­kennt­nis zur Wei­ter­füh­rung des Bun­des­pro­gramms „De­mo­kra­tie le­ben!“ und einen Plan, wie die es­sen­zi­el­le Ar­beit von bun­des­fi­nan­zier­ter Pro­jekt­ar­beit, die die Zi­vil­ge­sell­schaft leis­tet, schnellst­mög­lich ge­si­chert wer­den kann. ­Die­sen For­de­run­gen des LSVD kön­nen wir uns nur an­schlie­ßen und hof­fen dass die je­wei­li­gen queer-AK's in den Par­tei­en we­nigs­tens noch die ei­ne oder an­de­re Sa­che da­von ret­ten kön­nen, si­cher ist der­zeit ja lei­der nichts.

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