Der Bundesarbeitskreis LSBTI von ver.di hat sich mehrfach intensiv mit dem Forderungspapier zur Reform des Transsexuellenrechts befasst und nunmehr die Annahme der Forderungen beschlossen. Besonders erfreut ist der BAK, dass letztendlich alle seine Fragen, Anmerkungen und Kritiken zur Begründung der Forderungen aufgegriffen und umgesetzt wurden.
Deshalb können wir das Forderungspapier nunmehr ohne Einschränkungen mittragen und rufen öffentlich zur Mitunterzeichnung auf, damit die berechtigten Forderungen für alle Transgender und Transsexuellen Menschen schnellstmöglich umgesetzt werden.
Das Gesetz zur Änderung der Vornamen und zur Feststellung des Personenstandes in besonderen Fällen (TSG), ist 1981 in Kraft getreten. Durch mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) sind in den letzten Jahren zentrale Vorschriften des Gesetzes außer Kraft gesetzt worden. Auch hat sich das Verständnis von Geschlecht in Gesellschaft und Wissenschaft weiterentwickelt. Das Transsexuellenrecht bedarf deswegen einer grundlegenden Reform unter Einschluss der sozialgesetzlichen Regelungen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherung der Kostenübernahme für medizinische Maßnahmen.
Das vorliegende Papier ist das Ergebnis eines mehrmonatigen Arbeitsprozesses, an dem sich Vertreter_innen von Inter*‐ und Trans*‐Verbänden, ‐Organisationen und Einzelpersonen aus dem gesamten Bundesgebiet beteiligt haben und sich auf folgende zentralen Forderungen verständigten: