Trans*

Namensrecht von trans*Studierenden

11.03.2020

Möchten trans*Studierende ihren bürgerlichen Vornamen offiziell wechseln, ist dafür ein gerichtliches Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) erforderlich. Das TSG enthält spezifische Voraussetzungen für einen amtlichen Vornamenswechsel.

Weniger eindeutig ist die Frage, inwiefern eine Hochschule den neu gewählten, aber nicht nach dem TSG-Verfahren amtlich gewechselten Vornamen von trans*Studierenden in zulässiger Weise verwenden kann. Hierbei ist einerseits von Bedeutung, inwieweit die interne Verwendung des gewählten Namens rechtlich zulässig ist, und andererseits, welche Rechtswirkung etwa ein auf den gewählten Namen ausgestelltes Zeugnis nach außen entfaltet.

Die folgenden Ausführungen zeigen Möglichkeiten für Hochschulen auf, unabhängig von TSG-Verfahren die selbst gewählten Vornamen von trans*Studierenden