Trans*/Inter*

Positionen der BAG Inter-Trans

22.03.2017
Trans* in Arbeit

Geschlechtliche Variationen wie Transgender, Transsexualität oder Intersexualität sind auch im Beruf immer noch ein Grund für Diskriminierungen. Knapp ein Viertel aller Menschen mit Transsexualität und Transgender-Personen im Arbeitsleben haben laut Studien bereits einmal negative Erfahrungen auf Grund ihres So-Seins gemacht (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 22). Bei der Arbeitssuche ist die Zahl noch höher: Hier machen bis zu 30 Prozent der Jobsuchenden Diskriminierungserfahrungen. Laut Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bestätigten Studien ein Übergangenwerden bei Beförderungen und ungerechtfertigte Nachteile beim Gehalt (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 22). Zu den weiteren Problemen am Arbeitsplatz nennt die ADS u.a.:

  • Verweigerung der korrekten geschlechtsspezifischen Anrede und des neuen Vornamens
  • Verweigerung der Nutzung der entsprechenden Toiletten und Dusch-/Umkleideräume
  • ungewünschtes Outing gegenüber Dritten
  • abfällige Witze
  • Beschimpfungen
  • Beleidigungen
  • sexualisierte Belästigung oder Übergriffe
  • unangemessene intime Fragen nach Körperlichkeiten und medizinischen Maßnahmen
  • Benachteiligung bei Beförderungen
  • ungewollte Versetzungen (z. B. kein Kund_innenkontakt)
  • Mobbing
  • Kündigungsdrohung und Arbeitsplatzverlust

Damit TTI-Menschen in ihrer Lebenssituation besser geholfen wird, vertritt die BAG Inter-Trans von ver.di folgende Positionen und Forderungen.

Unsere Aufgaben und Positionen

Es ist wünschenswert, die Sensibilisierung für die spezifischen Belange von TTI-Kolleg_innen sowohl innerhalb der hauptamtlichen ver.di-Struktur zu erhöhen, als auch dafür zu sorgen, dass Ansprechpartner_innen in den Betrieben als Interessenvertretung für TTI-Beschäftigte vorhanden sind.

a) Ansprechpersonen im Betrieb für die Belange von TTI müssen vorhanden sein

In den Betrieben, in denen betriebliche Interessenvertretungen vorhanden sind, ist es wichtig, dass Menschen, die transgender, transsexuell oder intersexuell sind gewerkschaftliche Ansprechpartner_innen zur Verfügung haben. Diese müssen ein solides Grundwissen über die besonderen Belange von TTIPersonen besitzen. Dazu gehören auch Kenntnisse über die besondere rechtliche Situation (Namens- und Personenstandsrecht, Krankenkassen und Krankenversicherungen) sowie ein fundierter Überblick über vorhandene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und von Arbeits- und Sozialgerichten. Die Ansprechpersonen sollten fähig sein, die spezifischen Belange von TTI zu erkennen und diese nachvollziehen zu können. Dazu gehören beispielsweise Mobbing auf Grund des Geschlechtsausdrucks oder körperlicher Variationen, die in Konflikt zu stereotypen Rollenbildern und überholten Vorstellungen von Geschlecht stehen können.

b) In Veröffentlichungen von ver.di TTI-Menschen mitnennen

In Broschüren und Mitgliederzeitungen (wie ver.di PUBLIK) sind insbesondere dort, wo intersektional über gruppenbezogene Diskriminierungen berichtet und debattiert wird, Menschen die transgender, transsexuell oder intersexuell sind, mitzunennen. Diese Nennung sollte ebenso selbstverständlich sein, wie dies auch bei Menschen mit Behinderung, Migrant_innen und Geflüchteten ist.

c) Themen und Anliegen mitberücksichtigen

In inhaltsbezogenen Veranstaltungen innerhalb von ver.di ist es wünschenswert, wenn auf Veranstaltungen auch Raum wäre, die Belange von von transgender, transsexuellen oder intersexuellen Menschen zu thematisieren.

d) Schulungen und Weiterbildung

Um innerhalb der ver.di-Struktur nötiges Wissen zu vermitteln, sollten Seminare und Schulungen zu TTI stattfinden und der Kontakt zu den vorhanden regionalen LSBTTIQ-Arbeitskreisen gesucht werden. Die Kompetenz von ehrenamtlich engagierten TTI-Personen ist vorhanden. Die Schulungen und Seminare sollten TTI-spezifische Fragestellungen zu AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz), Arbeitsrecht, Personenstandsrecht, Sozialversicherungungsrecht, etc. behandeln. Ansprechpartner_innen sind u.a. Betriebsräte und Vertrauensleute.

e) ver.di-Kolleg_innen im Fachbereich Sozialversicherungen und Gesundheit

Medizinische Behandlungen sind für Menschen, die transgender, transsexuell oder/und intersexuell sind ein Feld, in dem Unwissenheit leicht zu Diskriminierungen führen kann. Es ist darüber nachzudenken, ob Ärzt_innen, Pflegekräften und Angestellten in gesetzlichen Krankenversicherungen sowie privaten Krankenversicherungen, die innerhalb von ver.di organisiert sind, fachbereichsspezifische oder -übergreifende Schulungen angeboten werden können, die in Zusammenarbeit mit der BAG_IT oder den jeweils regionalen Arbeitskreisen zu LSBTTIQ entwickelt werden.

f) Genderinklusive Sprache

Es ist darauf zu achten, dass ver.di eine Sprache verwendet, die niemanden ausschließt. Dazu gehört auch, alle Formulare für Mitglieder dementsprechend zu gestalten.