
Die Bundesarbeitsgruppe Tarifliche Gleichstellung (BAG Tarif) ist neben der BAG Lesben und BAG_ITT (Transgender/Transsexuelle, Intersexuelle) eine der drei thematischen Bundesarbeitsgruppen des ver.di Regenbogen – Bundesarbeitskreises LSBTTIQ (Lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen).
Der Teilnehmer_innenkreis der BAG Tarif setzt sich bundesweit aus Delegierten der ver.di Regenbogen - Arbeitskreise aus den Landesbezirken Berlin-Brandenburg, Hamburg, NRW / Köln und Ostwestfalen-Lippe, Hessen und Baden-Württemberg / Stuttgart zusammen.
Ausgangspunkt ist der 2013 vom Gewerkschaftsrat beschlossene „Tarifpolitische Grundsatz zur Umsetzung diskriminierungsfreier Tarifverträge“. Für die mit der konventionellen Ehe gleichgestellten eingetragenen Lebenspartnerschaften sind in den Tarifverträgen (sofern noch nicht vorhanden) entsprechende Gleichstellungsregelungen, insbesondere Arbeitsbefreiungen, aufzunehmen. Ziel ist die Umsetzung dieses Beschlusses in den gewerkschaftlichen Gliederungen unter Einbeziehung interessierter Mitglieder und der Regenbogen-Community. Dieses Vorhaben sollte im weiteren Verlauf der BAG-Tarifarbeit umgesetzt werden – auch wenn inzwischen seit 2017 die „Ehe für alle“ gesetzlich geregelt ist. Denn abgesehen vom weiteren Bestandschutz von Lebenspartnerschaften, ist jetzt verstärkt auf die tarifliche Berücksichtigung von „Zugehörigen“ als Inbegriff alternativer Lebensgemeinschaftsformen zu achten, wie sie bereits in dem Gewerkschaftsrats-Beschluss als Wunsch für in „eheähnlichen Lebensgemeinschaften lebende Beschäftigte“ zum Ausdruck gebracht wurde.
Im Januar 2018 fand mit Unterstützung der BAG Tarif das Seminar zum Thema Zugehörige statt. Im Gegensatz zum Begriff der Angehörigen, die traditionell als sich umeinander Kümmernde angesehen werden und deshalb auch gesetzliche Privilegien für sich in Anspruch nehmen können, ist der Begriff Zugehörige weiter gefasst und wurde bisher nicht berücksichtigt. Zugehörige sind Menschen, die sich einander verbunden fühlen, füreinander sorgen, ihr Leben miteinander teilen und Verantwortung füreinander übernehmen. Als Definition wurde erarbeitet:
„Zugehörige sind Menschen, die nicht unbedingt miteinander verwandt sind, die sich selbstgewählt einander verbunden fühlen und füreinander Sorge tragen. Zugehörigkeit kann sowohl in einer Partnerschaft als auch in einer Gruppe stattfinden.“
Der Kongress 2019 hatte sich mit dem Begriff "Zugehörige" im Antrag A 174 und mit der Berücksichtigung des dritten Geschlechts in Tarifverträgen und im Tarifpolitischen Programm befasst und beide Anträge als Arbeitsmaterial an den Bundesvorstand angenommen.
Die BAG Tarif beteiligte sich außerdem an der Diskussion zum aktuellen Entwurf des Tarifpolitischen Programms von ver.di (2017) zunächst mit einem Änderungsvorschlag, dann aber auch mit dem Antrag „Gesicht zeigen“ mit Forderungen an den Bundeskongress 2019. So soll eine Einbindung einer dritten personenstandsrechtlichen Geschlechtsoption erfolgen, wie sie höchstrichterliche Rechtsprechung aktuell vorsieht. Entsprechend dem tarifpolitischen Grundsatz diskriminierungsfreier Tarifverträge soll die Gruppe der Zugehörigen den Familienangehörigen in Tarifverträgen gleichgestellt werden.
Die BAG-Tarif will weitere Anliegen aufgreifen, die sich aus den Arbeitsgruppen sowie aus der BAK-Beratungstätigkeit ergeben.
Hier geht es z.B. auch um Fragestellungen, die dem Beihilfe- und Besoldungsrecht zuzuordnen sind: Gleichstellung von Beamt_innen in ihrem Anspruch auch auf gesetzliche Krankenversicherung, Zurückweisung eines persönlichen Fragebogens bei medizinischen Einstellungsuntersuchungen.
Derzeit arbeitet die BAG Tarif zuvorderst an der Umsetzung der vorge-nannten 2 Beschlüsse.
(Aktualisiert 30.05.2021)