Zugehörige

Zugehörige

15.04.2020

ZUGEHÖRIGE
sind Menschen, die nicht unbedingt miteinander verwandt sind, die sich selbstgewählt einander verbunden fühlen und füreinander Sorge tragen.

ZUGEHÖRIGKEIT
kann sowohl in einer Partnerschaft als auch in einer Gruppe stattfinden.

Bisher findet in der Tariflandschaft zumeist nur die traditionelle Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft Berücksichtigung. Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft Berücksichtigung, jetzt mögliche „Ehe für alle“ gelten jedoch längst nicht mehr als alleiniges Lebensmodell für eine Partnerschaft oder Zugehörigkeit. Die in den letzten Jahrzehnten zunehmend besonders in Großstädten wahrnehmbare Vielfalt des Zusammenlebens belegt einen Wandel in unserer Gesellschaft, der allerdings in vielen Bereichen keine Berücksichtigung findet. Politische Parteien, staatliche Institutionen oder Gewerkschaften bestärken die Menschen in ihrem Recht, sich die Lebensweise in ihrer Vielfalt nicht mehr reglementieren zu lassen. Trotzdem fehlen für Lebensentwürfe, die bisher nicht oder einseitig nachteilig gesetzlich berücksichtigt werde, wie z.B. nichteheliche Lebensgemeinschaften („wilde Ehen“) tarifliche Grundlagen.

Im Gegensatz zum Begriff der „Angehörigen“, die aufgrund ihrer Verwandtschaft traditionell als sich umeinander Kümmernde angesehen werden und deshalb auch gesetzliche Privilegien (siehe z.B. Pflegezeitgesetz) für sich in Anspruch nehmen können, ist der Begriff „Zugehörige“ bisher nicht berücksichtigt. Wenn ver.di Antworten auf die Herausforderungen der sich verändernden Gesellschaftsformen findet, könnten wir uns auch in der Öffentlichkeit weiteren Zuspruch sichern.