HIV/AIDS

Bildungsbausteine HIV/AIDS

31.12.2004

HIV/AIDS-Bildungsbausteine für Interessenvertretungen

Erarbeitet auf dem Seminar "Menschenrechte im Betrieb" in Oberursel 2004

Überarbeitet von der Projektgruppe HIV, AIDS und Gesundheitspolitik des Arbeitskreises Lesben und Schwule in ver.di Hamburg

Überarbeitung 2012 in Vorbereitung

Inhalte

  1. Prävention
  2. HIV und AIDS im Arbeitsleben
  3. rechtliche Handlungsansätze

1. Prävention

Was hat die Prävention von HIV und AIDS in den Interessenvertretungen zu suchen?
Sie ist originäre Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung:

  • Erhalt von Arbeitsplätzen
  • soziale Sicherung
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Vertretung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Verhinderung von Mobbing und Diskriminierung
  • Erhalt des betrieblichen Friedens
  • Aufklärung über HIV/AIDS
  • Betriebsversammlungen
  • Betriebszeitung
  • Mitarbeitergespräche
  • externe Fortbildungen (z.B. mit der AIDS-Hife)
  • Nutzung der Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Informationsblätter
  • Leitungsebene muss einbezogen werden!! 

Worüber soll aufgeklärt werden?

  • Gefahren am Arbeitsplatz
  • Schutzmöglichkeiten
  • Übertragungswege und Inkubationszeit
  • Andere sexuell übertragbare Krankheiten (als Indikator für HIV/AIDS)
  • statistische Daten (z.B. wie viele Betroffene in welchen Bereichen)
  • Es gibt keine Risikogruppen mehr!!
  • Gesprächsangebote
  • Anlaufpunkt für Rat suchende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Vermittlung von Ansprechpartnern (z.B. Betriebsarzt oder Schwerpunktpraxen)
  • Vermittlung von Kontakten zu kompetenten Institutionen außerhalb des Betriebes (z.B. AIDS-Hilfe/Stiftung/Seelsorge)
  • Organisation betrieblicher Selbsthilfegruppen
  • Begleitung von Gesprächen zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

2. HIV und AIDS im Arbeitsleben

Grundlagen

HIV ist nicht gleich AIDS, Infektion ist nicht gleich Erkrankung

wirtschaftlicher Aspekt der Arbeit: Schaffung von Mehrwert

menschliches Miteinander am Arbeitsplatz als Wert

Arbeit als Teil des Lebens

Verlust der Arbeit als Verlust von Lebenswert und Selbstwertgefühl

 

Wen geht es an??

Alle und/oder nur Betroffene?

alle!!!

Wann ist das Thema von Interesse?

grundsätzlich, präventiv, ständig
>"möglichst vor dem Fall"

Voraussetzungen

Bewusstsein wecken

Kommunikation im Betrieb

Verhindern von Diskriminierung

Angebote zur aktiven Hilfe

Umgang mit den Betroffenen

 

Bewusstsein wecken

Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Auslegen von Informationsmaterial im Betrieb)

Tragen der roten AIDS-Schleife, Aktionen am Welt-AIDS-Tag

Aufnahme des Themas in innerbetriebliche Fortbildung

Maßnahmen aus dem Thema Prävention

 

Kommunikation im Betrieb

Schulung der Leitungsebene als Multiplikatoren

Aufklärung von Kolleginnen und Kollegen

Einbeziehung des Betriebsarztes

 

Verhindern von Diskriminierung

keine Ausgrenzung im Arbeitsalltag

kein Karriereknick

kein Ignorieren in den Arbeitsteams

keine Störung des Betriebsfriedens durch üble Nachrede oder Mobbing

keine unbedingte Notwendigkeit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

 

Angebote zur aktiven Hilfe

geschulte Interessenvertretungen

Angst nehmen durch Integration

"gefahrloses outen" durch offenen Umgang mit dem Thema HIV/AIDS ermöglichen

betriebliche Vereinbarungen (Arbeitszeitmodelle, Wiedereingliederung, gesundheitsgerechte Arbeitsplätze)

Nutzung gesetzlich verankerter Möglichkeiten (Rehabilitation)

 

Umgang mit Betroffenen

Unveränderter Umgang im menschlichen Miteinander

Akzeptanz

Hilfe statt Betroffenheit

Ausgleich bei evt. Leistungsminderungen (z.B. Arbeitszeitmodelle)

 

3. Rechtliche Handlungsansätze


für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen

Rechtlicher Rahmen

EU-Richtlinie 2000/78 - gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

Betriebsverfassungsgesetz

Sozialgesetzbuch

Gerichtsurteile

Tarifverträge

Betriebsvereinbarungen

 

Betriebsverfassungsgesetz

§ 75 - Gleichbehandlungsgrundsatz

§ 99 - personelle Maßnahmen

§ 92 - Personalplanung (Versetzung usw.)

§ 87 - soziale Angelegenheiten

§ 96, 97, 98 - Berufsbildung (Versetzung von Erkrankten)

§ 95 - Auswahlrichtlinien

§ 92 a - Beschäftigungssicherung

 

Rechtliche Handlungsansätze
für Schwerbehindertenvertreter

Sozialgesetzbuch

SGB IX § 81 - Pflichten des Arbeitgebers und Rechte der schwerbehinderten Menschen

SGB IX § 83 - Integrationsvereinbarung

Für weitere Fragen oder auch Beratungen in Euren Interessenvertretungen stehen wir Euch gern zur Verfügung.