HIV/AIDS-Bildungsbausteine für Interessenvertretungen
Erarbeitet auf dem Seminar "Menschenrechte im Betrieb" in Oberursel 2004
Überarbeitet von der Projektgruppe HIV, AIDS und Gesundheitspolitik des Arbeitskreises Lesben und Schwule in ver.di Hamburg
Überarbeitung 2012 in Vorbereitung
Inhalte
1. Prävention
Was hat die Prävention von HIV und AIDS in den Interessenvertretungen zu suchen?
Sie ist originäre Aufgabe der betrieblichen Interessenvertretung:
Worüber soll aufgeklärt werden?
2. HIV und AIDS im Arbeitsleben
Grundlagen
HIV ist nicht gleich AIDS, Infektion ist nicht gleich Erkrankung
wirtschaftlicher Aspekt der Arbeit: Schaffung von Mehrwert
menschliches Miteinander am Arbeitsplatz als Wert
Arbeit als Teil des Lebens
Verlust der Arbeit als Verlust von Lebenswert und Selbstwertgefühl
Wen geht es an??
Alle und/oder nur Betroffene?
alle!!!
Wann ist das Thema von Interesse?
grundsätzlich, präventiv, ständig
>"möglichst vor dem Fall"
Voraussetzungen
Bewusstsein wecken
Kommunikation im Betrieb
Verhindern von Diskriminierung
Angebote zur aktiven Hilfe
Umgang mit den Betroffenen
Bewusstsein wecken
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Auslegen von Informationsmaterial im Betrieb)
Tragen der roten AIDS-Schleife, Aktionen am Welt-AIDS-Tag
Aufnahme des Themas in innerbetriebliche Fortbildung
Maßnahmen aus dem Thema Prävention
Kommunikation im Betrieb
Schulung der Leitungsebene als Multiplikatoren
Aufklärung von Kolleginnen und Kollegen
Einbeziehung des Betriebsarztes
Verhindern von Diskriminierung
keine Ausgrenzung im Arbeitsalltag
kein Karriereknick
kein Ignorieren in den Arbeitsteams
keine Störung des Betriebsfriedens durch üble Nachrede oder Mobbing
keine unbedingte Notwendigkeit dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Angebote zur aktiven Hilfe
geschulte Interessenvertretungen
Angst nehmen durch Integration
"gefahrloses outen" durch offenen Umgang mit dem Thema HIV/AIDS ermöglichen
betriebliche Vereinbarungen (Arbeitszeitmodelle, Wiedereingliederung, gesundheitsgerechte Arbeitsplätze)
Nutzung gesetzlich verankerter Möglichkeiten (Rehabilitation)
Umgang mit Betroffenen
Unveränderter Umgang im menschlichen Miteinander
Akzeptanz
Hilfe statt Betroffenheit
Ausgleich bei evt. Leistungsminderungen (z.B. Arbeitszeitmodelle)
3. Rechtliche Handlungsansätze
für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen
Rechtlicher Rahmen
EU-Richtlinie 2000/78 - gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz
Betriebsverfassungsgesetz
Sozialgesetzbuch
Gerichtsurteile
Tarifverträge
Betriebsvereinbarungen
Betriebsverfassungsgesetz
§ 75 - Gleichbehandlungsgrundsatz
§ 99 - personelle Maßnahmen
§ 92 - Personalplanung (Versetzung usw.)
§ 87 - soziale Angelegenheiten
§ 96, 97, 98 - Berufsbildung (Versetzung von Erkrankten)
§ 95 - Auswahlrichtlinien
§ 92 a - Beschäftigungssicherung
Rechtliche Handlungsansätze
für Schwerbehindertenvertreter
Sozialgesetzbuch
SGB IX § 81 - Pflichten des Arbeitgebers und Rechte der schwerbehinderten Menschen
SGB IX § 83 - Integrationsvereinbarung
Für weitere Fragen oder auch Beratungen in Euren Interessenvertretungen stehen wir Euch gern zur Verfügung.